Wahlausschreibung für die Neuwahlen per Urnenwahl im BRK - Kreisverband Fürth
Für die am Donnerstag, den 22. April 2021 um 19.30 Uhr im BRK-Haus Fürth, Henri-Dunant-Str. 11, 90762 Fürth stattfindende Mitgliederversammlung des BRK - Kreisverbandes Fürth (Stadt und Landkreis) mit Neuwahlen per Urnenwahl am Samstag, den 24. April 2021 sind Wahlvorschläge zu richten an folgende Adresse:
Wahlvorbereitungsausschuss zur Vorstandswahl
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Fürth
Henri-Dunant-Str. 11
90762 Fürth
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, den 12. April 2021, 18.00 Uhr schriftlich beim Wahlvorbereitungsausschuss vorliegen. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail an die nachfolgende E-Mail-Adresse wahlvorbereitungsausschuss@kvfuerth.brk.de übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang). Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.
Nach §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:
A. Vorstandschaft
- ) der / die Vorsitzende
- ) der / die erste stellvertretende Vorsitzende
- ) der / die zweite stellvertretende Vorsitzende
- ) der / die Chefarzt / Chefärztin
- ) der / die stellvertretende Chefarzt / Chefärztin
- ) der / die Schatzmeister / in
- ) der / die stellvertretende Schatzmeister / in
- ) der / die Justiziar / in
B. Haushaltsausschuss
bestehend aus 7 Mitgliedern und 3 Ersatzmitgliedern, die Mitglieder des BRK Fürth und im Kreisverband wahlberechtigt sind, aber nicht Mitglied der Vorstandschaft und auch nicht hauptamtliche Mitarbeiter des BRK sein dürfen.
C. Delegierte und Ersatzdelegierte
- Zur Bezirksversammlung des Bezirksverbandes Ober- und Mittelfranken:
5 Delegierte und 5 Ersatzdelegierte - Zur Landesversammlung des Bayerischen Roten Kreuzes:
3 Delegierte und 3 Ersatzdelegierte
Es sind Kandidaten jeglichen Geschlechts wählbar. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein. Vorschlagsberechtigt für alle Ämter sind Personen, die wahlberechtigt sind.
Den Mitgliedern des BRK-Kreisverbandes Fürth steht ab Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht und ab Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht zu (§ 9 Abs. 2 Satzung des BRK).
Zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen per Urnenwahl ergeht gesonderte Einladung.
Wichtige Hinweise aufgrund der Corona-Pandemie:
Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Teilnahme der Mitglieder bei der Mitgliederversammlung durch die ggfs. bestehenden gesetzlichen Beschränkungen und Hygieneauflagen nur eingeschränkt möglich sein. Eintrittsvorrang zur Mitgliederversammlung wird den bestehenden Kreisvorstandsmitgliedern, den vorgeschlagenen Bewerbern und dem Wahlvorbereitungsausschuss eingeräumt.
Die Mitgliederversammlung wird jedoch zusätzlich auch online übertragen, sodass eine Teilnahmemöglichkeit für jedes Mitglied online möglich sein wird (ohne die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung). In der gesonderten Einladung zur Mitgliederversammlung wird über den Zugangslink zur Online-Teilnahme separat informiert.
Die Neuwahlen der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses sowie der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirks- und Landesversammlung finden statt als Urnenwahl am
Samstag, 24. April 2021 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
im BRK - Haus Fürth, Henri-Dunant-Str. 11, 90762 Fürth.
Sollte aufgrund der Wahlergebnisse ein zweiter Wahlgang erforderlich werden, findet dieser statt am
Freitag, 30. April 2021 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr
im BRK - Haus Fürth, Henri-Dunant-Str. 11, 90762 Fürth.
Ob die Notwendigkeit für diesen zweiten Wahltermin besteht, wird durch den Wahlausschuss nach Ende des ersten Wahltermins auf der Internetseite www.brk-fuerth.de bekanntgegeben.
Fürth, 5. März 2021
Der Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses
Dieter Scharm