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Hilfe in allen Lebenslagen

Collage auf blauem Hintergrund, darauf zu sehen: Ein Foto von einer älteren Dame und ihrem Sohn, der den Arm um sie legt.  Text: Hilfe auf Knopfdruck. Ein Hausnotruf-Armband, daneben der Text: Der BRK-Hausnotruf

Der Hausnotruf des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) in Stadt und Landkreis Fürth gewährleistet Sicherheit und Entlastung – sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für deren Angehörige.

Im äußersten Fall rettet er Leben: Der Hausnotruf ermöglicht, lange selbstbestimmt zu Hause leben zu können. Neben einer Basisstation, die fest in der Wohnung installiert wird, besteht das System aus einem Funksender, der als Armband oder Kette am Körper getragen wird. Etwa nach einem Sturz in den eigenen vier Wänden können Teilnehmende per Knopfdruck Hilfe anfordern – und das an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr. Das Gerät verbindet sie sofort mit der Hausnotrufzentrale, die je nach vorher festgelegten Wunsch Familienangehörige, die Nachbarn, den BRK-Bereitschaftsdienst oder – im akuten Fall – den Rettungsdienst verständigt. Die Einrichtung erfolgt schnell und unkompliziert über das BRK. Innerhalb kurzer Zeit nach Vertragsabschluss ist der Knopf aktiviert.

Dabei ist der Hausnotruf keine Leistung, die nur von Menschen hohen Alters oder mit Pflegegrad in Anspruch genommen werden kann. Aktuelle Zahlen des Bayerischen Roten Kreuzes zeigen: Jeder zweite Hausnotruf-Kunde hat gar keinen Pflegegrad – und nimmt dennoch die im Ernstfall lebensrettende Sicherheit des Hausnotrufes in Anspruch, beispielsweise weil man alleinstehend ist und im Notfall schnelle und individuelle Hilfe beanspruchen möchte. Ganz nach der Devise: Vorsorge ist besser als Nachsorge. 

Über den Hausnotruf: 
In den sechs Hausnotruf-Zentralen in Bayern gehen die Hausnotrufe ein und werden dann je nach Szenario bearbeitet: von der Information eines Angehörigen oder der Nutzung des hinterlegten Schlüssels, um zur Person in die Wohnung zu gelangen, bis zum Alarmieren des Rettungsdienstes in Notfällen. Der Hausnotruf hilft genau in dem Maß, in dem es nötig ist, sei es durch das kurze Aufhelfen nach einem Sturz oder durch die medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst.  Bei Vorliegen eines Pflegegrads ist eine Bezuschussung durch die Pflegekasse möglich. 

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