Kurs für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz
Menschen in Not brauchen Hilfe.
Diese Hilfe nennt man:
Erste Hilfe.
Beim Deutschen Roten Kreuz können Sie Erste Hilfe lernen.
Dazu gibt es einen Kurs.
Erste Hilfe ist sehr wichtig.
Ansprechpartner
Petra Zelenka
Ausbildung
Tel: 0911 / 77 98 1-31
Fax: 0911 / 77 98 1-7576
Henri-Dunant-Str. 11
90762 Fürth
In dem Kurs lernen Sie Erste Hilfe:
Wenn ein Mensch blutet.
Wenn ein Mensch einen Knochen-Bruch hat.
Wenn ein Mensch sich verbrannt hat.
Wenn sich ein Mensch mit einer sehr giftigen Flüssigkeit verletzt hat.
Man sagt auch: Verätzung.
Wenn ein Mensch etwas Giftiges gegessen oder getrunken hat.
Sie lernen die Erste Hilfe mit vielen Übungen.
Damit können Sie einem Menschen in einem Not-Fall helfen.
Denn einen Not-Fall kann es immer geben.
Zum Beispiel bei der Arbeit.
Oder in der Frei-Zeit.
Haben Sie nicht gefunden was Sie suchen?
Dann fragen Sie bitte beim Deutschen Roten Kreuz in Ihrer Stadt.
Übersicht über Kurse für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz
Kurs | Dauer | Inhalt |
---|---|---|
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichts-Einheiten | Grund-Lehrgang für alle. Voraussetzung für den Führer-Schein. Pflicht für Übungs-Leiter in Sport-Vereinen und betriebliche Erst-Helfer |
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe am Kind | 9 Unterrichts-Einheiten. Eine Einheit geht 45 Minuten.Mit Pausen. | Erste Hilfe bei Kinder-Not-Fällen und Kinder-Krankheiten |
Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe im Sport | 9 Unterrichts-Einheiten | Besonderer Kurs für Erste Hilfe im Sport.Gut geeignet für die Frei-Zeit und für Not-Fälle am Arbeits-Platz.Für diesen Kurs müssen Sie schon den Basis-Kurs in Erste Hilfe gemacht haben. |
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.
In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherungsträger übernommen.
Eine Kostenübernahme ist im Vorfeld auf jeden Fall bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), bei der Landesunfallkasse Bayern (LUK) und ab dem 01.11.2017 auch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu beantragen!
Geeignete Formulare finden Sie hier: