rettungsablauf-header.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

Bevölkerungs- und Zivilschutz

internationales Zeichen für Zivilschutz
internationales Zeichen für Zivilschutz
  • Bevölkerungsschutz

    Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz.

    Anmerkung: Der Bevölkerungsschutz umfasst somit alle nicht-polizeilichen und nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor  Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten. Der Bevölkerungsschutz umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung, Begrenzung und Bewältigung der genannten Ereignisse.

  • Zivilschutz

    Zivilschutz ist die Aufgabe des Bundes, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung. Zum Zivilschutz gehören insbesondere der Selbstschutz, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, die Aufenthaltsregelung, der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. (vgl. § 1 ZSKG).

    Anmerkung: Zur Durchführung der Maßnahmen im Zivilschutz greift der Bund auf
    die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder zurück, die hierfür ergänzend ausgestattet und ausgebildet werden. (vgl. § 11 ZSKG).

    Quelle: bbk.bund.de

  • Warnungen im Bevölkerungschutz

    Information der Bevölkerung über drohende → Gefahren und/oder akute → Schadensereignisse inklusive Handlungsempfehlungen. Damit ist die Warnung der Bevölkerung ein Bereich der → Krisenkommunikation. Die Warnung der Bevölkerung vor den „Besonderen Gefahren im Verteidigungsfall“ (→ Zivilschutz) führt der Bund durch, wobei er sich auf die Warn-Infrastrukturen in den Bundesländern stützt. Diese führen die Zivilschutzwarnungen in seinem Auftrag aus (vgl. § 1 Abs. 2 Ziff. 2 ZSKG). Die Bundesländer sind auf der Grundlage der jeweiligen Ländergesetze für Warnungen im Katastrophenfall (→ Katastrophenschutz) zuständig, während die Kommunen Warnungen in für die Bevölkerung relevanten Alltagslagen (Brandschutz, Technische Hilfeleistung und öffentliche Sicherheit) herausgeben. Auf allen föderalen Ebenen dient dabei das → Modulare Warnsystem (MoWaS) als einheitliche technische Plattform

  • Warnmittel

    Alle Endanwendungen oder Endgeräte, die der Bevölkerung unmittelbar zur Verfügung stehen. Warnmittel mit hohem Informationsgehalt sind z.B. Fernseher, Radio oder die WarnApps. Warnmittel mit Weckeffekt sind bislang nur Sirenen und (eingeschränkt) Warn-Apps.

    Die Warn-App NINA ist kostenlos verfügbar für Android- und iOS-Betriebssysteme.

    Informationen hier zu finden sie hier

  • Warntöne im Bevölkerungsschutz

    Im Stadtgebiet Fürth haben sich ab Januar 2012 die Sirenenprobealarmierungen geändert:

    Der Probealarm für die Alarmierung der Feuerwehren wird zukünftig an jedem ersten Samstag im Monat ab 10.00 Uhr ausgelöst, statt wie bisher um 12.00 Uhr.
    Ist der erste Samstag im Monat ein Feiertag, entfällt der Probealarm.

    Der Probealarm für den Sirenenton zur Warnung der Bevölkerung wird nicht mehr monatlich ausgelöst. Er wird nur noch zwei Mal im Jahr im Zusammenhang mit der landesweit durchgeführten Probealarmierung für die Bevölkerung ausgelöst. Die Termine hierfür werden jeweils rechtzeitig in den Medien bekannt gegeben.

    Die Warntöne zum probehören:

    Feuerwehralarmierung als mp3 - Sierene zur alarmierung der örtlichen Feuerwehr

    Bevölkerungswarnung als mp3

    o   Bedeutung: In dem Gebiet besteht eine unmittelbare Gefahr oder diese ist in Kürze zu erwarten.

    o   Handlungsempfehlung: Nutzen Sie alle möglichen Informationsmedien für weitere Hinweise. Folgen Sie den amtlichen Anweisungen

    Entwarnung als mp3

    o   Bedeutung: Es besteht keine akute Gefahr mehr.

    o   Handlungsempfehlung: Nutzen Sie alle möglichen Informationsmedien, um weitere Hinweise zu erhalten.

     

    Quelle: Homepage der Feuerwehr Fürth

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.