Rotkreuzkurs Erste Hilfe
Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Dieser Erste-Hilfe-Kurs wird insbesondere auch zum Erwerb aller Führerscheinklassen benötigt. Er vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Erstversorgung von lebensbedrohlich Verletzten und Erkrankten. Damit sind Sie für nahezu alle Notfallsituationen, die sich in Ihrem Umfeld ereignen können, gerüstet.
Ebenso richtet sich die Erste-Hilfe-Ausbildung an Mitarbeiter im Unternehmen, die sich zu betrieblichen Ersthelfern ausbilden lassen wollen oder gemäß der gesetzlichen Grundlage dazu verpflichtet sind. Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer dauert 9 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) und findet nach den Grundlagen der Unfallverhütungsvorschrift und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung statt.
Ansprechpartner
Petra Zelenka
Ausbildung
Tel: 0911 / 77 98 1-31
Fax: 0911 / 77 98 1-7576
Henri-Dunant-Str. 11
90762 Fürth
Themen und Anwendungen
- Eigenschutz und Absichern von Unfällen
- Helfen bei Unfällen
- Wundversorgung
- Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Vergiftungen
- lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
- zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe
Lehrgang | Lehrgangsumfang | Lehrgangsbeschreibung |
---|---|---|
Rotkreuzkurs Erste Hilfe | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten | Grundlehrgang für alle: Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc. |
Rotkreuzkurs EH am Kind | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten | Erste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten |
Rotkreuzkurs EH Sport | 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten | Für alle, die sich im Rahmen ihrer beruflichen oder freizeitlichen Sportausübung für Erste Hilfe interessieren. Voraussetzung: abgeschlossene EH-Ausbildung |
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.
In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherungsträger übernommen.
Eine Kostenübernahme ist im Vorfeld auf jeden Fall bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), bei der Landesunfallkasse Bayern (LUK) und ab dem 01.11.2017 auch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu beantragen!
Geeignete Formulare finden Sie hier: